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professionell trainieren und ausbilden

 
 
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Seminare, Kommunikation, Führungskräfte, Persönlichkeitsentwicklung, Zeitmanagement, Zielmanagement
   
"In allem was wir tun     
steht der Mensch 
im Mittelpunkt "         

Erwin Wanie     

 
 
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AGB für Seminare und Beratungsleistungen

Gegenstand des Vertrages

  1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma „protau“ – Seminare, nachstehend „Auftragnehmer“ und ihrem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“.
  2. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Seminar-, Beratungsleistungen und weitergehenden Dienstleistungen durch den Auftragnehmer und von ihm beauftragte Trainer bei dem Auftraggeber. Zu den Seminarleistungen bei firmeninternen Seminaren gehören insbesondere nicht die Vorbereitung von Seminarräumen, Erstellen von Handouts, Übungen und sonstigen Leistungen, die notwendig und zweckdienlich sein können, um die Zielsetzung des Seminars zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.

Rechtliche Stellung der Vertragspartner

  1. Der Auftragnehmer wird als selbständiger Unternehmer für den Auftraggeber tätig.
  2. Der Auftragnehmer bedient sich gegebenenfalls auch selbständiger Trainer. Diese werden ebenfalls unter Verwendung einer eigenen Firma und einem werblichen Auftritt tätig.
  3. Der Auftragnehmer kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.
  4. Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.

Vertragsdurchführung

  1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer diejenigen Daten, Informationen und Einrichtungen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung des Auftragnehmers nötig sind.
  2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der Seminare oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung des eingesetzten Trainers die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährdet.

Qualitätsanforderung

  1. Der Auftragnehmer und die gegebenenfalls eingesetzten Trainer werden die Dienstleistungen pädagogisch und didaktisch in qualifizierter Weise durchführen.

Ausfallregelung, Rücktritt

  1. Der Auftraggeber ist berechtigt, vom Auftrag bis 5 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei zurückzutreten. Erfolgt ein Rücktritt bis 8 Tage vor dem Seminarbeginn, hat der Auftraggeber 50 % der vereinbarten Vergütung der Auftragnehmer zu ersetzen. Erfolgt der Rücktritt weniger als 8 Tage vor dem Seminarbeginn, hat der Auftraggeber die komplette Vereinbarte Vergütung dem Auftragnehmer zu ersetzen.

Lieferungen und Leistungen

  1. Die Preise des Auftragnehmers sind bis zum Vertragsabschluss freibleibend und unverbindlich und verstehen sich vorbehaltlich der Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner des Auftragnehmers. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder dem Auftragsangebot des Auftragnehmers, spätestens jedoch durch die Annahme der Dienstleistung durch den Auftraggeber zustande.
  2. Das Recht auf zumutbare Teillieferungen und deren Fakturierung oder zu zumutbaren Ersatzlieferungen und Leistungen des Auftragnehmers bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  3. Der Leistungstermin ist nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen des Auftragnehmers vereinbart und versteht sich unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die eingesetzten Kooperationspartner des Auftragnehmers und unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese beim Auftragnehmer oder Kooperationspartner eintreffen, insbesondere höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichtausstellung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage.

Vergütungen, Zahlungsbedingungen

  1. Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer für die festgelegten Leistungen die im Einzelvertrag vereinbarte Vergütung. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland, Übernachtungskosten und sonstige Spesen werden dem Auftraggeber entsprechend der jeweils gültigen Preisliste oder entsprechend dem Einzelauftrag berechnet.
  2. Bei firmeninternen Seminaren wird der Auftragnehmer nach Durchführung des Seminars dem Auftraggeber die vereinbarte Vergütung in Rechnung stellen. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Auftragnehmer ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen gem. § 247 BGB zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
  3. Bei offenen Seminaren wird die Vergütung für die Teilnahme mit der Anmeldung, spätestens aber 5 Wochen vor Seminarbeginn fällig.
  4. Eine Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückhalterechtes wegen vom Auftragnehmer nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.

Haftung

  1. Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers – gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
  2. Die Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  3. Sofern der Auftragnehmer fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden auf die Ersatzleistung seiner Haftpflicht begrenzt. Die Ersatzpflicht ist auf jeden Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  4. Soweit eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Geheimhaltung, Kundenschutz

  1. Der Auftraggeber wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse des bzw. über den Auftragnehmer sowie dessen Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
  2. Der Auftraggeber hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über den Auftragnehmer, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien des Auftragnehmers enthalten sind, zu wahren.
  3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialen sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.
  4. Nach Durchführung der Vertragsleistungen bzw. nach Beendigung des Einzelauftrages wird der Auftraggeber sämtliche, im Rahmen und im Zusammenhang mit dem Einzelauftragerstellten Unterlagen, übergebenen Materialien und Informationen sowie Kopien hiervon, unverzüglich und ohne Aufforderung an den Auftragnehmer zurückgeben. Ein Zurückbehalterecht besteht insoweit nicht.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Trainern zu tätigen, die zuvor im Auftrag des Auftragnehmers tätig gewesen sind und die der Auftraggeber durch den Auftragnehmer kennen gelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitende Maßnahmen.

Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, wird Pfaffenhofen a.d. Ilm als Gerichtsstand vereinbart.
  2. Erfüllungsort ist Reichertshofen.

Sonstige Bestimmungen

  1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
  2. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  4. Die Auftragsabwicklung erfolgt beim Auftragnehmer mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Auftragnehmer seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekannt gewordener und zur Auftragsabwicklung.
 
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